Hannoveraner öffnen Hengstbuch für andere Verbände
Verden - Wie der Hannoveraner Verband mitteilt, können fortan alle gekörten und leistungsgeprüften Hengste der Verbände Belgisches Warmblut, Dänisches Warmblut, Deutsches Pferd, Deutsches Sportpferd, Holsteiner, Mecklenburger, Niederländisches Warmblutpferd, Oldenburger, Oldenburger Springpferd, Schwedisches Warmblut, Selle Français, Trakehner, Westfälisches Reitpferd, und Zangersheider Reitpferd ins Hengstbuch 1b eingetragen werden. Somit eröffnet der Verband die Möglichkeit, deren Nachkommen als Hannoveraner registrieren zu lassen.
Parallel verändert der Verband seine Satzung und erklärt alle zweieinhalb- bis vierjährigen Hengste für die Hauptkörungen von Dressur- und Springhengsten für zulassungsfähig, die "abstammungsgemäß die Anforderungen an die Eintragung in das Hengstbuch I für Hannoveraner erfüllen". Somit seien nun nicht mehr nur Hannoveraner und Rheinländer Hengste zu den Hauptkörungen zugelassen, sondern viele weitere Reitpferderassen.