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Reiten im Gelände – Landesrechte im Norden

Ausreiten in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein – wir geben einen Überblick über die Landesrechte. In der Juni-Ausgabe der Reiter Revue finden Sie dazu passend Tipps für Ihr Reittraining im Grünen. Ab nach draußen!

Welche Landesrechte gelten beim Ausritt im Norden von Deutschland?

Bremen

Wald und Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Auf Straßen und Wegen sowie auf besonders dafür gekennzeichneten Grundflächen oder soweit Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders erlaubt haben. In Biosphärenreservaten, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sind Reiten und Fahren nur auf dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt.

Reiten und Fahren verboten: Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung. Die oberste Naturschutzbehörde kann aber verordnen, dass Pferde ein amtliches Kennzeichen tragen müssen und unter welchen Umständen dies erfolgen muss.

Hamburg

Wald

Reiten erlaubt: Nur auf Straßen und Wegen. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, in Naturparks sowie im Erholungswald ist Reiten nur auf ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Fahren erlaubt: Nur auf besonders gekennzeichneten Wegen.

Reiten verboten: Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden.

Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Außerhalb der öffentlichen Wege ist es nur auf besonders bestimmten Wegen oder sonstigen Flächen erlaubt – oder mit Befugnis.

Kennzeichnung von Pferden

Der Senat kann verordnen, dass Pferdekennzeichen gegen Gebühr ausgegeben werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Wald

Reiten und Fahren erlaubt: Nur auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen.

Reiten verboten: Ausgewiesene Rad- und Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet sein.

Flur

Reiten erlaubt: Auf privaten Straßen und Wegen aller Art, wenn sie als Reitwege ausgewiesen sind oder ausreichend trittfest sind.

Fahren erlaubt: Nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten.

Reiten verboten: Auf Deichen und Schutzstreifen.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung notwendig.

Niedersachsen

Wald und Flur

Reiten erlaubt: In der freien Landschaft (Wald und übrige Landschaft) auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen (befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen, nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahrbar sind).

Reiten verboten: Auf Fahrwegen, die als Radwege ausgewiesen sind.

Fahren erlaubt: Nur auf Fahrwegen.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung nötig. Die Waldbehörde kann aber durch eine Verordnung eine Kennzeichnungspflicht einführen.

Schleswig-Holstein

Wald

Reiten erlaubt: Auf besonders gekennzeichneten oder durch Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten genehmigten Waldwegen und auf privaten befestigten Straßen.

Fahren erlaubt: Auf privaten Wegen und Flächen nur mit Zustimmung des Berechtigten.

Flur

Reiten erlaubt: Auf allen öffentlichen Straßen und Feldwegen. Auf privaten Wegen nur, wenn diese trittfest sind oder ausgewiesene Reitwege sind oder die Zustimmung des Berechtigten vorliegt.

Fahren erlaubt: Auf privaten Wegen und Flächen nur mit Zustimmung des Berechtigten.

Strand

Reiten erlaubt: Nur, wenn kein reger Badebetrieb herrscht. In vielen Gemeinden ist Reiten am Strand nur im Winterhalbjahr erlaubt.

Reiten verboten: Auf Küstendünen und Strandwällen.

Fahren verboten: Am Meeresstrand.

Kennzeichnung von Pferden

Der Landesverband Schleswig-Holstein empfiehlt die Kennzeichnung. Die oberste Forstbehörde kann verpflichtende Abgaben einführen. Die Kennzeichen zum Preis von 20 Euro werden durch den Landesverband ausgegeben. Sonderreglungen sind möglich.

Und weiter?

Welche Gesetze gelten deutschlandweit? Zum Bundesrecht geht es hier.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Alle Landesrechte finden Sie hier:

Reiten im Gelände – Landesrechte im Süden

Reiten im Gelände – Landesrechte im Westen

Reiten im Gelände – Landesrechte im Osten

Änderungen vorbehalten. Stand: 1/2018. Quelle: FN