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Nachgefragt​

Der Fall „San to Alati“: FN liefert Antworten​ + UPDATE

Die Sperre der Reiterin Mareike Mimberg-Hess, vorübergehende Reiterin des Hengstes San to Alati beim Bundeschampionat 2022, schlägt hohe Wellen. Wir haben bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) nachgefragt: Warum wurde die Reiterin ausgerechnet jetzt gesperrt?​

Mareike Mimberg-Hess mit San to Alati bei den Bundeschampionaten 2022. Der Titel wurde dem Hengst nach dem positiven Dopingtest aberkannt.

Warendorf – Der Fall „San to Alati“ scheint dubios und schlägt hohe Wellen. Seine Reiterin Mareike Mimberg-Hess wurde seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für vier Monate gesperrt, weil der Hengst während der Bundeschampionate 2022 bei der Dopingkontrolle positiv getestet worden war. Nach dem Urteil vorige Woche folgte eine Welle der Solidarität für Mimberg-Hess, unter anderem in Form einer Petition initiiert von Dressurreiterin Beate Stremler. Und noch immer sind Fragen offen. Einige davon haben wir der FN-Justiziarin Constanze Winter gestellt – das Interview erfolgte schriftlich.

Reiter Revue: Warum wurde die Strafe genau jetzt kurz vor den Bundeschampionaten verhängt?

Constanze Winter: Die Entscheidung in erster Instanz wurde Anfang März 2023 durch die Disziplinarkommission der FN getroffen. Gegen diese Entscheidung hatte Mareike Mimberg-Hess das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Das wiederum hatte zur Folge, dass die von der Disziplinarkommission getroffene Entscheidung der nächsthöheren Instanz, dem Großen Schiedsgericht, zur Prüfung vorgelegt wurde.

Die im Rahmen dieser zweiten Instanz durchgeführte Verhandlung wurde auf den 14. August terminiert – für die Verfahrensbeteiligten der frühste gemeinsame Termin. Durch die Einlegung des Rechtsmittels stand die Entscheidung der Disziplinarkommission bis zur Entscheidung des Großen Schiedsgerichts unter aufschiebender Wirkung. Das Große Schiedsgericht hat die Sperre bestätigt, die umgehend in Kraft tritt.

Was genau hat die Urteilsfindung so in die Länge gezogen?

Zwischen der Benachrichtigung der Reiterin über die positive Probe Anfang Oktober und der Entscheidung der Disziplinarkommission Anfang März sind lediglich sechs Monate vergangen. Vergleichbare Zivilgerichtsverfahren können eine Gesamtdauer von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.

Vor der Anberaumung eines Termins für die mündliche Verhandlung der Disziplinarkommission wurde der Reiterin die Gelegenheit gegeben, den Nachweis zu erbringen, dass die positive Probe nicht von „San to Alati“ stammt. Dies gelang ihr jedoch nicht.

Im Anschluss nutzte die Reiterin das ihr zustehende Recht, diese Entscheidung von der zweiten Verbandsinstanz, dem Großen Schiedsgericht, überprüfen zu lassen. Dieser Termin war der 14. August.

Wurde in der Urteilsfindung berücksichtigt, dass die Reiterin Mareike Mimberg-Hess kurzfristig für Stefanie Wolf eingesprungen war?

Der Sanktionsrahmen für den ersten Verstoß wegen des Vorhandenseins von unerlaubter Medikation liegt gemäß Art. 10.2 ADMR hinsichtlich der Sperre des Reiters bei mindestens 1 Monat bis zu 1 Jahr.

Bei der Entscheidungsfindung wurden sämtliche von der Reiterin vorgetragenen Umstände berücksichtigt, die dazu geeignet waren, die Sperre im unteren Sanktionsrahmen anzusiedeln.

Von der Disziplinarkommission sowie dem großen Schiedsgericht wurde im Rahmen einer ausführlichen Erörterung des Sachverhalts geprüft, ob Umstände dafür vorliegen, von einer Sperre abzusehen. Von einer Sperre konnte jedoch nicht abgesehen werden, da die Reiterin nicht den Nachweis erbringen konnte, wie die Substanz in das Pferd gekommen ist.

Ist auszuschließen, dass San to Alati während der Bundeschampionate die Substanz Firocoxib verabreicht wurde?

Es ist ausgeschlossen, dass die Firocoxibgabe auf der Veranstaltung der Bundeschampionate erfolgte.

Das von der FN beauftragte Labor der Sporthochschule Köln konnte den Zeitraum der Aufnahme der Substanz auf einen Zeitraum vor den Bundeschampionaten eingrenzen. Dabei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, unter anderem die Tatsache, dass nur ein Abbauprodukt der Substanz und nicht die Ursubstanz gefunden wurde.

Die von der FN empfohlene Karenzzeit für die Substanz Firocoxib ist vergleichsweise lang und beträgt 30 Tage.

Es gibt in Deutschland aktuell nur ein zugelassenes Präparat für Pferde mit dieser Substanz, welches oral verabreicht wird.

Wer hat Zugang zu den Stallungen bei den Bundeschampionaten? Wie genau wurde das kontrolliert?

Wir haben knapp 1000 Pferde während der Bundeschampionate eingestallt. Zugang zum Stallbereich haben Reiter, Pfleger und Besitzer. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Zugangsberechtigung für den gesamten Stallbereich – wie auf vielen anderen Übernachtungsturnieren.

Welche Konsequenzen wird der Fall „San to Alati“ für die Bundeschampionate haben? Wird es strengere Kontrollen oder mehr Überwachung bei den Stallungen geben?

Verbesserungen werden stetig angestrebt. Diese stehen jedoch in keiner Weise in Verbindung mit der positiven Probennahme von „San to Alati“, da die verbotene Substanz nicht auf der PLS in Warendorf in das Pferd gelangt ist.

Mittlerweile steht fest, dass Mareike Mimberg-Hess doch bei den Bundeschampionaten teilnehmen darf. Das zuständige Landgericht Dortmund hat dies im Rahmen einer einstweiligen Zwischenverfügung erwirkt.