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Springreiter Paul Estermann für sieben Jahre gesperrt

2019 wurde der Schweizer wegen Tierquälerei verurteilt, es folgte die Berufung. 2022 ist er vom Kantonsgericht Luzern erneut schuldig gesprochen worden. Nun hat der Schweizerische Verband für Pferdesport auch eine verbandsrechtliche Strafe festgelegt.

Paul Estermann und Lord Pepsi in Rotterdam 2019.

Bern/SUI - Am 18. November 2022 wurde Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei vom Kantonsgericht Luzern schuldig gesprochen. Der schweizerische Verband für Pferdesport hat nun mit einer verbandsrechtlichen Strafe nachgelegt. Estermann ist für sieben Jahre gesperrt und darf an keinen Pferdesportveranstaltungen teilnehmen.

Die Sanktionskommission (SAKO) des Verbandes hatte nach dem Urteil eine Untersuchung eingeleitet. Auf die ausgesprochene Einladung zu einer freiwilligen Befragung seitens der Kommission hat Paul Estermann verzichtet. "Für die SAKO untermauert dies das Verhalten des Reiters, der im gesamten Strafverfahren keine Einsicht und auch keine Reue für seine Taten gezeigt hat. Dies war auch im Rahmen des SAKO-Verfahrens der Fall", heißt es in der offiziellen Mitteilung des Verbandes.

Nach Prüfung der Akten des Strafverfahrens stuft die SAKO das Verhalten des Reiters als "absolut inakzeptabel" ein. Er habe ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. "Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt", gibt Thomas Räber, Präsident der Sanktionskommission, an.

Estermann muss neben der siebenjährigen Sperre auch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.200 Schweizer Franken tragen. Er hat nun die Möglichkeit, den Entscheid der SAKO innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anzufechten.

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