Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt
Bern – Im Dezember 2022 ist der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann vom Kantonsgericht Luzern der Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig, da Paul Estermann keine Berufung eingelegt hat.
Der Schweizer Pferdesportverband hat für den Springreiter, der einst erfolgreich an Championaten für die Schweiz teilnahm, eine vorläufige Sperre beantragt. Diese soll dringlich verhängt werden, heißt es seitens des Pferdesportverbands. Darüber entscheidet nun eine Sanktionskommission.
Bisher nahm der 59-Jährige weiter an Turnieren teil, obschon das ursprüngliche Urteil bereits 2019 gefällt worden war. Es war aber nicht rechtskräftig, da Estermann Einspruch eingelegt hatte. Die Angelegenheit ging in die nächste Instanz – zum Bezirksgericht Willisau. Auch hier wurde er für schuldig befunden, erklärte aber seine Unschuld und ging in Berufung. So beschäftigte sich das Kantonsgericht Luzern mit dem Fall und fiel nun das Urteil. Die Beschwerdefrist für das revidierte Strafmaß ist am 13. Januar 2023 ungenutzt verstrichen. Somit ist die Verurteilung von Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei nun rechtskräftig.
Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren. Konkret ging es um den Wallach Lord Pepsi und die Stute Castlefield Eclipse. Estermann habe die Pferde mehrfach unnötig hart mit der Peitsche geschlagen.
Wegen Tierquälerei verurteilt: Springreiter Paul Estermann geht erneut in Berufung
Der ehemalige Schweizer Kaderreiter Paul Estermann ist bereits von drei Gerichten wegen Tierquälerei verurteilt worden. Und ging jedes Mal in Berufung. Auch beim vierten Mal akzeptiert er das Urteil nicht.
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