Springreiter Paul Estermann schuldig gesprochen
Willisau/SUI – Wie die Luzerner Zeitung berichtet, sei das Urteil damit begründet worden, dass Zeugenaussagen, Fotos und der Bericht eines Tierarztes die Taten bewiesen haben. Estermann hat demzufolge die Peitsche bei zwei Pferden in einem Maße eingesetzt, die über eine Akzeptanz hinausgeht und die Pferde körperlich und psychisch verletzte. Damit liegt nach dem Tierschutzgesetz mehrfache Tierquälerei vor. Für Estermann bedeutet dies eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen von 160 Schweizer Franken und einem Bußgeld von 4.000 Franken. Bedingt bedeutet allerdings, dass diese Strafe für eine Probezeit ausgesetzt wird und wenn der Verurteilte sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lässt und alle Auflagen erfüllt, diese auch komplett erlassen werden kann. Diese Probezeit beträgt in Estermanns Fall zwei Jahre. Seine Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet, für die das Luzerner Kantonsgericht zuständig ist.