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Vorwurf der Tierquälerei: Strafverfahren gegen Springreiter Max Kühner​

„Aktives Barren“ und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. So lautet der Vorwurf und der Grund für das aktuell laufende Strafverfahren gegen den Weltranglistendritten Max Kühner. Der bestreitet die Vorwürfe.​

Schwerwiegende Vorwürfe gegen Max Kühner. Er soll gebarrt haben und das ist in Deutschland verboten.

Starnberg – Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, läuft gegen Springreiter Max Kühner ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft München II habe das bestätigt. Dem Weltranglistendritten, der in der Nähe von München lebt und für Österreich startet, wird „aktives Barren“ vorgeworfen – vorgefallen im Mai 2023 – und das wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die Strafbefehle gegen den Reiter und eine weitere Person, die als Trainer agierte, seien am 22. März 2024 erlassen worden. Aufgrund laufender Fristen werde sich der Termin für die Hauptverhandlung noch hinauszögern, weitere Auskünfte seien vor Mitte September nicht zu erwarten. Max Kühner hingegen bestreitet die Vorwürfe. Gegenüber dem ORF sagte er: „Das sind Anschuldigungen, die jeglicher Grundlage entbehren. Im Gegensatz können wir durch amtstierärztliche Bescheinigungen, Sachverständige und viele Zeugen beweisen, dass es unseren Pferden jederzeit gutgeht und ging. Das Tierwohl hat bei uns oberste Priorität, und unser ganzer Betrieb ist rund um die Uhr darauf ausgelegt.“

Max Kühner, stammt aus München, betreibt in Starnberg einen einen Turnier- und Ausbildungsstall und startet seit 2015 für Österreich. Der österreichische Reiterverband stellt sich hinter seinen Reiter: „Es besteht aufgrund seiner einwandfreien Einstellung zum Sportpartner Pferd kein wie immer gearteter Anlass davon auszugehen, dass er tierschutzwidrige Methoden im Training anwendet, oder in der Vergangenheit angewendet habe.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

2008 führte der Bayerische Reit- und Fahrverband schon mal ein Disziplinarverfahren gegen den Springreiter, dieses wurde wegen „geringer Schuld“ eingestellt.

Quelle