Sperre für Springreiter Paul Estermann verkürzt
Bern/SUI – Im Dezember 2022 wurde der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann vom Kantonsgericht Luzern der Tierquälerei schuldig gesprochen. Der verbandsinterne Bescheid des Schweizer Pferdesportverbands stand bisher noch aus. Estermann legte Beschwerde beim Verbandsgericht ein und jetzt steht fest: Die Sperre des 60-Jährigen wird von sieben auf vier Jahre verkürzt. Der Springreiter ist seit Juni 2023 gesperrt, ein Zeitraum der ihm angerechnet wird.
Wie Swiss Equestrian berichtet, begründet der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Carl-Gustav Mez, die Höhe der Sanktion wie folgt: „Das Verbandsgericht basiert seine Beurteilung auf dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Dieses hielt im Strafverfahren fest, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mittelschweres Vergehen handelt und hat seine Strafe entsprechend angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbandsgericht bei seiner revidierten Beurteilung zum Schluss gekommen, dass die Grundsanktion tiefer anzusetzen ist als von der Sanktionskommission angenommen. Wie schon die Sanktionskommission hat auch das Verbandsgericht verschiedene mildernde Aspekte berücksichtigt.“
Dieser Entscheid ist innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit endgültig. Paul Estermann stehe es aber offen, mit dem Entscheid innerhalb von 30 Tagen vor ein ziviles Gericht zu ziehen. Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, hatte Estermann den schweizerischen Kader verlassen und seine Spitzenpferde verloren. Die seit Juni geltende Sperre gilt für nationale und internationale Turniere.
Wegen Tierquälerei verurteilt: Springreiter Paul Estermann geht erneut in Berufung
Der ehemalige Schweizer Kaderreiter Paul Estermann ist bereits von drei Gerichten wegen Tierquälerei verurteilt worden. Und ging jedes Mal in Berufung. Auch beim vierten Mal akzeptiert er das Urteil nicht.
weiterlesen →