Keine Starterlaubnis für Jessica von Bredow-Werndl
Aubenhausen – Das Ludwigsburger Dressurfestival vom 22. bis 25. September sollte das Turnier sein, auf dem Olympiasiegerin Jessica von Bredow-Werndl ihren Wiedereinstieg feiert. Nach der Geburt ihrer Tochter Ella Marie fühlte sie sich fit, um ins Turniergeschehen einzusteigen. Doch die FEI legt ein Veto ein und verweigert der Dressurreiterin den Start. „Ich hatte mich auf mein Comeback nach der Babypause in Ludwigsburg sehr gefreut, doch meine Teilnahme wurde nicht genehmigt. Die FEI hat mir – aufgrund ihrer Auffassung der Regelungen zur Maternity Leave – eine Startgenehmigung verwehrt“, schreibt von Bredwo-Werndl auf ihren Social Media-Kanälen. Sie habe während ihrer Schwangerschaft bei der FEI eine „Maternity Leave“ beantragt, bei der für den Zeitraum des Mutterschutzes 50 Prozent ihrer Ranglistenpunkte bestehen bleiben. „Nach Auslegung der FEI darf ich in diesem Zeitraum auch nicht auf Turnieren starten.“
Die Reiterin aus Aubenhausen hat sich mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beraten. „Aus Sicht der FN müsste ihr nicht nur die Teilnahme gewährt, sondern auch die Regelung umformuliert werden“, heißt es aus Warendorf. „Nach Einschätzung der Athletin und der FN sind in der Regelung Möglichkeiten für einen früheren Wiedereinstieg genannt – das heißt, dass der Mutterschutz laut FEI-Klausel auch kürzer sein kann und von Bredow-Werndl starten dürfte.“ Nur mahlen die Mühlen in solchen Regelstreitigkeiten meist langsam und vor dem Turnier in Ludwigsburg werde keine Entscheidung des FEI Tribunals gerechnet, deshalb „verzichten die FN und von Bredow-Werndl darauf, vor das FEI-Tribunal zu ziehen und dort um einen Start zu kämpfen, sodass sie ihre Teilnahme zurückzieht“.
Nach Auffassung von FN-Justitiarin Constanze Winter ist die Regelung aber Auslegungssache. „Unsere Interpretation der Regelung ist, dass wenn Athletinnen Mutterschaftsurlaub beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Demgegenüber ist nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss“, erklärt Winter. „Die Sportlerinnen können ihn also früher beenden. Mit dem Monat, in dem sie das erste Mal wieder starten, endet der Erhalt der alten Punkte aus dem vorherigen Anrechnungszeitraum.“ Der Sinn und Zweck der Vorschrift bestehe darin, dass den Reiterinnen aus einer gesundheitlich bedingten Pause keine Nachteile erwachsen sollen. Sie müssen nur für die Dauer der gesundheitlichen Verhinderung geschützt werden. „Wie lange diese sein muss, können die Ärzte am besten entscheiden“, so Winter.
Die FN habe gemeinsam mit Aktiven und Ausschüssen im Sommer einen Vorschlag zur Änderung und Flexibilisierung der Regel entwickelt und werde ihn den Fristen entsprechend im kommenden Jahr bei der FEI einreichen, so ist in einer Pressemitteilung des Verbandes zu lesen.
Indes ruft Springreiterin Janne Friederike Meyer-Zimmermann erneut zu ihrer Initiative EqualEquest auf. Sie selbst war zu Beginn der Outdoor-Saison von der Auslegung der "Maternity Leave Rule" betroffen, als sie nach ihrer Babypause wieder in den Sport zurückkehren wollte und ihr sämtliche Weltranglistenpunkte für den Zeitraum der Pause gestrichen worden waren. Sie schreibt: „Wir appellieren mit unserer Initiative EqualEquest an die FEI, die Regelungen anzupassen und Frauen den Wiedereinstieg in den Spitzensport nach einer Geburt nicht zu erschweren.“
Janne Friederike Meyer-Zimmermann über Gleichberechtigung im Spitzensport
Die Profi-Springreiterin hat an diesem Wochenende mit dem deutschen Team den Nationenpreis in Sopot gewonnen. Nach der Geburt ihres Sohnes Friedrich ist sie schnell in den Sport zurückgekehrt, obschon sie dadurch Weltranglistenpunkte verloren hat. Wir haben mit ihr über Chancengleichheit im Springsport und ihre Initiative #equalequest gesprochen.
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